Erziehungsbeistand & Familienhilfe

Ein Mentor für Ihr Kind

Der Erziehungsbeistand ist unsere häufigste Hilfe. Ihr Kind bekommt einen Mentor oder eine Mentorin und verbringt mit ihm regelmäßig Zeit: nach der Schule, an Wochenenden, in den Ferien. Männer betreuen bei uns Jungen, Frauen betreuen Mädchen. Aus den gemeinsamen Stunden wächst mit der Zeit eine echte Beziehung. Sie ist der Grund, warum sich Dinge ändern, die vorher festgefahren waren.

  • Immer dieselbe Bezugsperson
  • Betreuung meist ein bis zwei Jahre
  • Beantragt wird die Hilfe beim Jugendamt
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Was der Mentor macht

Zeit, die ankommt

Was ein Mentor mit dem Kind unternimmt, hängt vom Kind ab. Viele unserer Betreuer sind ausgebildete Outdoor-Leute, deshalb geht es oft raus: Klettern, Paddeln, Feuer machen, unterwegs sein. Ein Kind, das zum ersten Mal alleine einen Fels hochkommt, sieht sich danach anders. Der Mentor ist aber genauso da, wenn Hausaufgaben liegen bleiben, es in der Schule Ärger gibt oder zu Hause die Fetzen fliegen. Er vermittelt zwischen Kind und Eltern und hält den Kontakt zu Lehrern und zum Jugendamt.

Wenn die ganze Familie Hilfe braucht

Sozialpädagogische Familienhilfe

Manchmal reicht es nicht, wenn nur das Kind Unterstützung bekommt. Bei der Familienhilfe kommen wir zu Ihnen nach Hause und arbeiten mit allen zusammen: beim Tagesablauf, bei der Erziehung, bei Anträgen und Behördenpost, bei Konflikten am Küchentisch. Ziel ist, dass Sie den Alltag wieder ohne uns hinbekommen.

So kommt die Hilfe zustande:

  • Sie stellen einen Antrag beim Jugendamt.

    Dort heißt das „Hilfe zur Erziehung". Wenn Sie unsicher sind, wie das geht, rufen Sie uns vorher an, wir erklären es Ihnen.

  • Das Jugendamt prüft und beauftragt uns.

    Für Sie entstehen keine Kosten.

  • Kennenlernen.

    Kind und Mentor treffen sich, und es muss passen. Erst dann geht es los.

  • Die Begleitung läuft.

    Regelmäßige Treffen, Familiengespräche, gemeinsame Ziele mit dem Jugendamt, in der Regel über ein bis zwei Jahre.

Für Jugendämter und Fachkräfte

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII und Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII, jeweils mit Erlebnispädagogik und Mentorenprinzip, geschlechtsspezifische Zuordnung der Fachkräfte. Betreuungsumfang nach den Pauschalmodellen Mini, Midi und Maxi. Krisenintervention, psychologischer Dienst sowie Väter- und Mütterarbeit sind integriert. Einsatzgebiet: Augsburg Stadt und Land, Dillingen, Donau-Ries, Günzburg und angrenzende Landkreise.

Anfragen: Claudia Hallhuber, c.hallhuber-kloep@a4u.team, 0821 789875-00